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Für gesetzlich Versicherte

Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und trotz nachweislicher Bemühungen keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer Praxis mit Kassensitz erhalten, kann die Behandlung in meiner Privatpraxis unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Die folgenden Schritte geben Ihnen eine Orientierung über den üblichen Ablauf.

  1. Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufnehmen

    Nehmen Sie zunächst Kontakt zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf und schildern Sie Ihre bisher erfolglose Suche nach einem Therapieplatz. Erfragen Sie, welche Voraussetzungen für eine Kostenerstattung erfüllt sein müssen und welche Unterlagen benötigt werden. Da die erforderlichen Nachweise und Formulare je nach Krankenkasse variieren können, ist eine vorherige Kontaktaufnahme wichtig.

  2. Psychotherapeutische Sprechstunde besuchen

    Vereinbaren Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit Kassenzulassung. Die Vermittlung eines Sprechstundentermins ist über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Rufnummer 116117 möglich. In der Sprechstunde erhalten Sie das Formular PTV-11 mit einer Einschätzung, ob eine Richtlinienpsychotherapie erforderlich ist. Für das Kostenerstattungsverfahren ist wichtig, dass daraus die Notwendigkeit einer zeitnahen psychotherapeutischen Behandlung hervorgeht (Dringlichkeitscode). Tipp: Neue Termine werden regelmäßig freigeschaltet. Es kann sich daher lohnen, die Terminvergabe wiederholt zu prüfen.

  3. Erfolglose Therapieplatzsuche dokumentieren

    Führen Sie ein Absagenprotokoll: Halten Sie fest, welche Praxen mit Kassensitz Sie wann kontaktiert haben und wann Ihnen dort frühestens ein Therapieplatz angeboten wurde. Die Anforderungen an die Anzahl kontaktierter Praxen und den zumutbaren Wartezeitraum unterscheiden sich je nach Krankenkasse.

  4. Antrag auf Kostenerstattung stellen

    Auf Grundlage der Sprechstundenbescheinigung und der dokumentierten Therapieplatzsuche stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V. Wir bereiten den Antrag gemeinsam vor und ergänzen die notwendigen Unterlagen aus meiner Praxis.

  5. Nach Genehmigung: probatorische Sitzungen

    Nach positiver Entscheidung der Krankenkasse beginnen wir in der Regel mit 5 probatorischen Sitzungen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der weiteren diagnostischen Einschätzung und der Klärung der Behandlungsziele.

  6. Antrag auf die eigentliche Therapie

    Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen wird der eigentliche Antrag auf Psychotherapie (Kurz- oder Langzeittherapie) bei der Krankenkasse gestellt. Nach dessen Genehmigung beginnt die reguläre therapeutische Arbeit mit vereinbartem Umfang und Frequenz. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel etwa 3–6 Wochen.